Allgemeine Geschäftsbedingungen



Vertragsbestimmungen
Die Nutzung des Fahrzeuges unterliegen den nachstehenden Bestimmungen. Der Tourteilnehmer, im Nachfolgenden „Teilnehmer“ genannt bestätigt mit Seiner Unterschrift die Bestimmungen gelesen und anerkannt zu haben.
Mallorca Power S.L. Paseo Colon 155, 07458 Can Picafort, Nachfolgen „Veranstalter“ genannt.

  1. Fahrerlaubnis
    Das Mindestalter beträgt 18 Jahre und mindestens 1 Jahr Fahrerfahrung. Der Teilnehmer versichert, über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B/3 zu verfügen und diese im Original mit sich zu führen. Das Fahrzeug darf ausschließlich von eingetragenen Fahrern gefahren werden. Wird das Fahrzeug von einer unberechtigten Person, oder unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol, Medikamenten, Müdigkeit oder anderen Stoffen welche Auswirkungen auf das Fahrverhalten haben, gefahren, haften die eingetragenen Fahrer für alle daraus entstehenden Schäden in vollem Umfang. Allfällige, äußerlich nicht leicht erkennbare Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit (Krankheiten, Einschränkungen, etc.) sind dem Veranstalter vor Antritt der Fahrt mitzuteilen. Der Teilnehmer ist ausschließlich zur Nutzung des Fahrzeuges im Rahmen der Bestimmungen dieser Vereinbarung berechtigt. Das Eigentum des Fahrzeuges sowie des Zubehör verbleibt stets beim Veranstalter.
  2. Aushändigung und Rückgabe
    Der Veranstalter übergibt das Fahrzeug und sein Zubehör in optisch und technisch einwandfreiem Zustand. Der Teilnehmer hat das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit und Funktionsfähigkeit zu prüfen und dem Veranstalter jegliche Mängel und Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrzeug und sein Zubehör sind bei Ende der Tour im gleichen Zustand zurückzugeben. Schäden aus unsachgemäßer Benutzung werden dem Teilnehmeren in Rechnung gestellt und sind nicht durch die Kaskoversicherung gedeckt. Der Veranstalter haftet nicht für die Weiterbeförderung des Teilnehmers sowie die Rückbeförderung des Fahrzeuges nach einem technischen Defekt oder Unfall. Außerdem ist der Veranstalter nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
  3. Versicherung
    Versicherung für Fahrer und Passagier ist Sache des Teilnehmeren/Teilnehmers. Der Veranstalter ist in keinem Fall für Forderungen aus Unfall wie Spitalkosten, Arzthonorare und dergleichen verantwortlich. Der Mietvertrag schließt folgende Versicherungen ein: gesetzliche Haftpflichtversicherung. Der Mieter/Tourteilnehmer kann gegen einen Aufpreis eine Vollkasko mit Selbstbeteiligung. (€ 500.- bzw. € 1000.- je nach Fahrzeugart) abschließen.
    Nicht Versichert ist die Innenausstattung.
  4. Obhutspflicht und Haftungen des Teilnehmers
    Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, an der Tour auf eigene Gefahr und eigenes Risiko teilzunehmen. Der Veranstalter lehnt außerdem jede Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Schaden von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers ab. Der Teilnehmer verpflichtet sich, dass von ihm benutzte/gemietete Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt und auf sein allgemeines Fahrkönnen angepasst, zu benutzen, spanische Straßenverkehrsregeln einzuhalten sowie Anweisungen und Hinweise des Veranstalters zu beachten und Folge zu leisten. Insbesondere sind aus Sicherheitsgründen Überholmanöver, Wettrennen, unter den Teilnehmern, absichtliches Driften etc. untersagt. Kommt der Teilnehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, haftet er gegenüber dem Veranstalter für alle daraus entstehenden Schäden und Nachteile, soweit der Teilnehmer nicht den Nachweis erbringt, dass die Schäden durch grobfahrlässiges Verhalten des Veranstalters entstanden sind. Der Teilnehmer haftet in diesem Falle für alle Schäden, die er sich selbst oder Dritten zugefügt hat und hält den Veranstalter vollumfänglich schadlos.
    Bei Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen bzw. der Anweisungen des Veranstalters kann der Veranstalter den Vertrag jederzeit, vorzeitig kündigen bzw. den Teilnehmer von der Tour ausschließen. Der Veranstalter ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, das Fahrzeug sofort selbst, oder durch einen seiner Vertreter einziehen zu lassen. In diesem Fall behält der Veranstalter den vereinbarten Mietzins/Tourpreis als Schadenersatz ein und behält sich das Recht vor, alle zusätzlichen Auslagen und entstehenden Kosten einzufordern.
    Die Haftung des Veranstalters aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist in jedem Fall – soweit gesetzlich zulässig – auf insgesamt maximal den Mietpreis bzw. den Tourpreis begrenzt. Weitere Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalters sind ausdrücklich wegbedungen.
  5. Tourpreis
    Der Mietpreis/Tourpreis ist vom Teilnehmer vor Antritt der Tour bzw. Mietverhältnisses zu 100% zu entrichten.
  6. Reservierung, Rücktritt, Storno
    Das Fahrzeug bzw. die Tour kann persönlich, telefonisch, auf der Webseite oder per Email gebucht werden. Der Mietvertrag kommt mit der telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Terminvereinbarung mit dem Veranstalter zu Stande. Bei Rücktritt/Storno durch den Teilnehmer ist folgender Anteil des vereinbarten Gesamtpreises laut Reservierung zu zahlen:
    bis 7 Tage vor Tour / Mietbeginn 33%, bis 2 Tage vor Tour / Mietbeginn 80%, bis 1 Tag vor Tour / Mietbeginn 100%               Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit bzw. Tourende, ist der volle vereinbarte Mietpreis fällig. Es findet keine Teilrückerstattung des Mietpreises statt.
  7. Strafzettel / Multas
    Vom Teilnehmer verursachte Strafzettel/Multas, werden ihm in Rechnung gestellt. Der Veranstalter ist unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Sollte der Teilnehmer die von ihm erhaltenen Strafzettel/Multas nicht begleichen, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von 100€ zum ausgewiesenen Bußgeldbetrag des Strafzettels/Multa zu erheben. Weitere Kosten bleiben vorbehalten.
  8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
    Diese Vereinbarung untersteht dem materiellen Spanischen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Palma de Mallorca / Spanien.Stand 21.03.2024