Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbestimmungen
Die Nutzung des Fahrzeuges unterliegen den nachstehenden Bestimmungen. Der Tourteilnehmer, im Nachfolgenden „Teilnehmer“ genannt bestätigt mit Seiner Unterschrift die
Bestimmungen gelesen und anerkannt zu haben.
Mallorca Power S.L. Paseo Colon 155, 07458 Can Picafort, Nachfolgen „Veranstalter“ genannt.
1. Fahrerlaubnis
Das Mindestalter für Fahrer beträgt 19 Jahre. Zusätzlich muss der Fahrer mindestens 1 Jahr Fahrpraxis besitzen. Der Teilnehmer versichert, über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B/3 zu verfügen und diese im Original während der gesamten Tour mit sich zu führen. Für Sonderfahrzeuge können andere Verrausetzung gelten, die in den jeweiligen Fahrzeugbeschreibungen ersichtlich sind.
Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Vertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. Wird das Fahrzeug von einer nicht berechtigten Person gefahren oder steht der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten, Müdigkeit oder sonstigen Stoffen bzw. Umständen, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, haften die eingetragenen Fahrer für alle daraus entstehenden Schäden in vollem Umfang, soweit gesetzlich zulässig.
Alle bekannten, nicht ohne Weiteres erkennbaren Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit, insbesondere Krankheiten, Einschränkungen, Verletzungen oder sonstige Umstände, sind dem Veranstalter vor Fahrtantritt mitzuteilen. Der Teilnehmer ist ausschließlich zur Nutzung des Fahrzeuges im Rahmen dieser Vereinbarung, der Einweisung und der Anweisungen des Veranstalters berechtigt. Das Eigentum am Fahrzeug sowie an sämtlichem Zubehör verbleibt jederzeit beim Veranstalter.
2. Aushändigung, Rückgabe, technische Defekte und Tourabbruch
Der Veranstalter übergibt das Fahrzeug einschließlich des dazugehörigen Zubehörs in optisch und technisch ordnungsgemäßem, verkehrssicherem und funktionsfähigem Zustand. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel, Beschädigungen, Verkehrssicherheit und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Etwaige Mängel, Schäden oder Beanstandungen sind dem Veranstalter unverzüglich vor Fahrtantritt mitzuteilen. Erfolgt vor Tourbeginn keine Beanstandung, gilt das Fahrzeug als ordnungsgemäß übernommen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug sowie sämtliches überlassenes Zubehör pfleglich, sachgemäß und ausschließlich entsprechend der Einweisung, den Anweisungen des Veranstalters sowie den geltenden Verkehrs- und Sicherheitsregeln zu benutzen. Das Fahrzeug und das Zubehör sind nach Ende der Tour in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden, abgesehen von normaler, tourüblicher Abnutzung.
Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung, Fahrfehler, Nichtbeachtung der Einweisung, Missachtung von Anweisungen, grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, Verstöße gegen Verkehrsregeln, Fahren außerhalb der vorgesehenen Strecke oder sonstiges vertragswidriges Verhalten entstehen, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Solche Schäden sind, soweit der Versicherungsschutz dadurch ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, nicht durch die Kaskoversicherung gedeckt.
Tritt während der Tour ein technischer Defekt am Fahrzeug auf, entscheidet der Veranstalter nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände, ob dem Teilnehmer ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird oder ob der Teilnehmer die Tour als Passagier im Fahrzeug des Tourguides fortsetzen kann. Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges besteht nicht.
Ist weder die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges noch die Fortsetzung der Tour als Passagier im Tourguidefahrzeug möglich, kann der Veranstalter dem Teilnehmer nach eigenem Ermessen eine anteilige Erstattung des Tourpreises gewähren. Die Höhe einer etwaigen Erstattung richtet sich insbesondere nach der bereits gefahrenen Strecke, der bereits erbrachten Tourleistung und dem Zeitpunkt des Tourabbruchs.
Bricht der Teilnehmer die Tour auf eigenen Wunsch ab, gleich aus welchem Grund, besteht kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Rückerstattung des Tourpreises. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn dem Teilnehmer im Falle eines technischen Defekts eine angemessene Fortsetzung der Tour, beispielsweise mit einem Ersatzfahrzeug oder als Passagier im Tourguidefahrzeug, angeboten wurde und der Teilnehmer diese Möglichkeit ablehnt.
Liegt kein technischer Defekt oder kein vom Veranstalter zu vertretender Grund vor und wünscht der Teilnehmer dennoch den Abbruch der Tour oder ist der Teilnehmer aufgrund eigenen Verhaltens nicht mehr in der Lage oder nicht mehr berechtigt, die Tour fortzusetzen, kann der Veranstalter die Kosten für den Rücktransport des Fahrzeugs sowie für die Rückbeförderung des Teilnehmers zusätzlich zum vereinbarten Tourpreis in Rechnung stellen. Dies gilt insbesondere bei Tourabbruch aus persönlichen Gründen, aufgrund von Fehlverhalten, Missachtung von Anweisungen, Verstößen gegen Sicherheitsregeln oder aus sonstigen Gründen, die in der Sphäre des Teilnehmers liegen.
Der Veranstalter haftet nicht für die Weiterbeförderung des Teilnehmers oder die Rückbeförderung des Fahrzeugs nach einem technischen Defekt, Unfall, Tourabbruch oder sonstigen Zwischenfall, soweit der Veranstalter den Umstand nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche bleiben unberührt.
3. Versicherung
Versicherungen für Fahrer und Passagiere, insbesondere Unfall-, Reise-, Kranken-, Gepäck-, Ausfall- oder sonstige persönliche Versicherungen, sind Sache des Teilnehmers bzw. der Teilnehmer. Der Veranstalter haftet nicht für Forderungen oder Folgekosten aus einem Unfall, wie insbesondere Spätkosten, Arztkosten, Hotelkosten, Verdienstausfall, Anreise- oder Rückreisekosten, soweit gesetzlich zulässig.
Der Miet- bzw. Tourvertrag beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug. Der Teilnehmer kann, sofern verfügbar, gegen Aufpreis eine Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung abschließen. Die Höhe der Selbstbeteiligung beträgt je nach Fahrzeugart 500,00 EUR bzw. 1.000,00 EUR oder den im Vertrag angegebenen Betrag.
Nicht versichert sind insbesondere Schäden an persönlichem Eigentum des Teilnehmers, an der Innenausstattung, an mitgeführten Gegenständen sowie Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Missachtung der Einweisung, Verstöße gegen Verkehrsregeln oder sonstiges vertragswidriges Verhalten entstehen, soweit der Versicherungsschutz dadurch ausgeschlossen oder eingeschränkt ist.
4. Obhutspflicht und Haftung des Teilnehmers
Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, an der Tour auf eigene Gefahr und eigenes Risiko teilzunehmen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das ihm überlassene Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt und seinen allgemeinen Fahrkenntnissen angepasst zu benutzen, die spanischen Straßenverkehrsregeln einzuhalten sowie sämtliche Anweisungen und Hinweise des Veranstalters, der Tourguides und des Personals zu beachten und Folge zu leisten.
Aus Sicherheitsgründen sind insbesondere Überholmanöver innerhalb der Gruppe, Wettrennen, absichtliches Driften, riskantes Fahrverhalten, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, das Verlassen der vorgegebenen Route sowie gefährdendes Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern oder Dritten untersagt.
Kommt der Teilnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach, haftet er gegenüber dem Veranstalter für alle daraus entstehenden Schäden und Nachteile, soweit diese von ihm verursacht wurden und soweit gesetzlich zulässig. Der Teilnehmer haftet ebenfalls für Schäden, die er selbst oder Dritten zufügt, wenn diese durch sein Verhalten, seine Pflichtverletzung oder unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs verursacht wurden.
Bei Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen, Sicherheitsregeln oder Anweisungen des Veranstalters kann der Veranstalter den Vertrag jederzeit vorzeitig beenden und den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Tour ausschließen. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, das Fahrzeug sofort selbst oder durch einen Vertreter einzuziehen. In diesem Fall behält der Veranstalter den vereinbarten Mietzins bzw. Tourpreis als Schadensersatz ein und behält sich das Recht vor, zusätzliche Auslagen, Schäden und Kosten einzufordern.
Die Haftung des Veranstalters aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den vereinbarten Mietpreis bzw. Tourpreis begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche bleiben unberührt.
5. Tourpreis
Der Mietpreis bzw. Tourpreis ist vom Teilnehmer vor Antritt der Tour bzw. vor Beginn des Mietverhältnisses vollständig zu 100 % zu entrichten. Eine Teilnahme an der Tour oder eine Übergabe des Fahrzeugs erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Reservierung, Rücktritt und Storno
Das Fahrzeug bzw. die Tour kann persönlich, telefonisch, über die Website, per E-Mail oder über andere vom Veranstalter akzeptierte Buchungswege reserviert oder gebucht werden. Der Miet- bzw. Tourvertrag kommt mit der telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Terminbestätigung durch den Veranstalter zustande.
Bei Rücktritt oder Storno durch den Teilnehmer sind folgende Anteile des vereinbarten Gesamtpreises gemäß Reservierung zu zahlen: Bis 7 Tage vor Tour- bzw. Mietbeginn 33 % des Gesamtpreises, bis 2 Tage vor Tour- bzw. Mietbeginn 80 % des Gesamtpreises, bis 1 Tag vor Tour- bzw. Mietbeginn oder bei Nichterscheinen 100 % des Gesamtpreises.
Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit bzw. bei vorzeitigem Ende oder Abbruch der Tour durch den Teilnehmer ist der volle vereinbarte Mietpreis bzw. Tourpreis fällig. Eine teilweise Rückerstattung des Miet- oder Tourpreises findet in diesen Fällen nicht statt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Strafzettel, Bußgelder und sonstige Kosten
Vom Teilnehmer verursachte Strafzettel, Bußgelder, Gebühren, Abschleppkosten oder sonstige behördliche oder private Kosten werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich über erhaltene Strafzettel, Bußgelder oder behördliche Mitteilungen in Kenntnis zu setzen.
Sollte der Teilnehmer die von ihm verursachten Strafzettel, Bußgelder oder sonstigen Kosten nicht fristgerecht begleichen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, zusätzlich zum Betrag des Strafzettels, Bußgeldes oder der jeweiligen Forderung eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 EUR zu erheben. Weitere Kosten und Ansprüche bleiben vorbehalten.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung untersteht dem materiellen spanischen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Palma de Mallorca, Spanien.
Stand: 06.07.2026
